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Information zur Wohnbauförderung 2011
08.10.2010
Der am Donnerstag, dem 23.09.2010 in der Landesregierung beschlossene Kompromiss, welcher entgegen der ursprünglichen Bestrebungen des Wohnbauressorts die Energiekennzahl bei 45 zu belassen zur Gewährung einer Wohnbauförderung, ein Anreizmodell zur energetisch ambitionierteren Bauweise anbietet, stellt einen Schritt in Richtung Primärenergiekennzahl dar, welche ab 1.1.2012 kommen wird.
Durch die Erhöhung (Verdoppelung) der Solarfläche bei Errichtung eines Eigenheimes mit 45kWh/m²a (bei Wärmepumpe oder Erdgas als Hauptheizsystem) ist eine starke Möglichkeit in richtiger teilsolarer Raumheizung gegeben, wie sie auch das Ziel der 15 a - Vereinbarung zwischen Bund und Ländern darstellt.
Die Neuerungen im Detail:
- Wer weiterhin ein Eigenheim mit 45 kWh/m²a errichten will, kann dies machen – jedoch ist dafür die Nutzung von 100% erneuerbarer Energie zur Raumheizung und Warmwasserbereitung aus Biomasse erforderlich, bzw. die Nutzung von Fernwärme gemäß der geltenden Bestimmungen. Bei Gas- und Wärmepumpennutzung ist eine Verdoppelung des erneuerbaren Anteiles (gegenüber der Anforderungen bei Erreichen der Energiekennzahl 30 kWh/m²a) verpflichtend vorgesehen.
- Wer sein Eigenheim mit 30 kWh/m²a errichtet, für den gelten die auch bisher vorgesehenen Vorschriften (Biomasseheizung - Fernwärme - Wärmepumpe mit 100% Strom aus erneuerbarer Energie oder wahlweise 1kWpeak PV-Anlage oder wahlweise 4m² Solaranlage - Erdgas mit 30% Biogasanteil oder wahlweise 4m2 Solaranlage).
Wärmepumpe als Hauptheizsystem bei 45 kWh/m²a bedeutet die verpflichtende Nutzung einer der drei Alternativen:
- 100% Strom aus erneuerbarer Energie (Basis: Händlermix) für den Betrieb der Wärmepumpe auf deren Lebensdauer (30 Jahre als Grundlage)
- Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 2 kWpeak (bei 30 kWh/m²a nur 1 kWpeak)
- Thermische Solaranlage mit mindestens 8 m² Aperturfläche (bei 30 kWh/m²a nur 4 m²)
Gas als Hauptheizsystem bei 45 kWh/m²a bedeutet die verpflichtende Nutzung einer der zwei Alternativen:
- Anteil von zumindest 60% Anteil des Gases von erneuerbaren Energieträgern, sprich Biogas (bei 30 kWh/m²a nur 30%)
- Thermische Solaranlage mit mindestens 8 m² Aperturfläche (bei 30 kWh/m²a nur 4 m²)
Bis Mitte 2011 soll eine längerfristige Neuregelung erarbeitet werden, welche mit 1.1.2012 in Kraft zu treten hat gemäß den Bestimmungen der 15a - Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, welche eine Berücksichtigung für teilsolare Raumheizungen prinzipiell vorsieht.
Quelle: Landesrat Rudi Anschober








